"Die Rechtslage ist für das Hanseatische Oberlandesgericht derart eindeutig, dass es die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hat", so Rechtsanwalt Sebastian Eble, der Daniel Giersch in dem Fall vertritt. Giersch selbst feiert die Entscheidung als einen „legendären Sieg eines Daniels gegen einen Goliath".