Immer öfter lesen wir, dass Provider-Daten für einen gewissen Zeitraum gespeichert werden, um Missbräuche im Internet aufdecken zu können. Als mit wichtigste Informationsquelle gilt dabei die genutzte IP-Adresse.
-DOCH- eine ermittelte IP-Adresse eines Internet-Anschlusses heißt nicht zwangsläufig, dass der Inhaber der erfassten IP-Adresse auch tatsächlich der Nutzer für strafbare Handlungen gewesen ist.
Das Gericht Bochum konnte den Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft nicht folgen, schließlich gäbe es technische Möglichkeiten, den genutzten W-LAN-Router von außen 'anzuzapfen' oder aber in anderer Art und Weise, bspw. mittels eines Hackerangriffs, Zugriff auf das Heimnetzwerk des Angeklagten zu erhalten.
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