Verfasst: 27.02.2008, 14:40
Eine Verpflichtung liegt vor,wenn eine Handlung bindend zu geltenden Recht erfolgen muß.
Das ist nur ein PC-Welt Artikel. Wie immer overdrive und reißerisch. (Computer BILD für Reiche). Die einzige Erwähnung der Verpflichtung steht in der Überschrift, alles andere ist eine Empfehlung "nach Auffassung des Gerichtes".
Und: Auch die Apokalypse auf Rädern muß sich an demokratische Förmlichkeit halten (was sie bestimmt furchtbar bedauert) und, jetzt wird es positiv, lebt nicht ewig!
Des Weiteren: Helft Chile! Nehmt Kabel! W-LAN ist aktive Zuarbeit für die Rolliban!
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