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Verfasst: 09.07.2007, 11:18
von anisella
Mit Urteil vom 16. Mai 2007 (Az. 41 C 1538/07) hat das Amtsgericht Düsseldorf vielen Abzock-Maschen einen Riegel vorgeschoben. Speziell Betreiber dubioser Seiten, auf denen mit einem Gewinnspiel, mit einer Gratis-Probe oder auch nur mit einer mehr oder weniger sinnvollen Dienstleistung geworben wird, werden es künftig schwerer haben, ihre „Rechte“ einzufordern, so RA Michael Rohrlich.

http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/news/86368/