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Verfasst: 28.08.2007, 15:18
von anisella
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 12. Juli 2007 (Az. 2 U 862/06) ist im Rahmen von Meinungsäußerungen in Internetforen auch überzogene oder gar ausfällige Kritik an einem Unternehmen möglich, sofern dabei die Auseinandersetzung mit der Sache und nicht eine reine Diffamierung im Vordergrund stehe.

Eine Berufung schlossen die Richter des OLG aus. Die Rechtssache sei nicht von grundsätzlicher Bedeutung und diene auch nicht der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/95039


Verfasst: 28.08.2007, 15:26
von Lighty
:smile:

Verfasst: 28.08.2007, 15:35
von anisella
Da könnten wir ja mal wieder richtig loslegen, was ? Gottseidank sind wir ein seriöses Forum und beschränken uns auf rein sachliche Kritk :grin:

Verfasst: 28.08.2007, 15:44
von Lighty
anisella hat geschrieben:Gottseidank sind wir ein seriöses Forum und beschränken uns auf rein sachliche Kritk :grin:
... eben ! ;)