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Verfasst: 04.07.2008, 14:56
von Genesis
http://www.heise.de/newsticker/Bank-haf ... ung/110456

Ich plädiere für eine Strafe für den Computerbenutzer und die Absetzung des Richters. :shock:

Verfasst: 04.07.2008, 17:01
von anisella
Das ist wirklich etwas heftig............

besonders hat mir das gefallen :
irgendwie geartete Absicherung des Computers"
Tuch drüberhängen, damit man den PC nicht sieht ? :shock:

Verfasst: 05.07.2008, 22:21
von AranankA
Und was sagt uns das: Nüx! Weil nämlich die Entscheidungen des Amtsgerichtes in W. für Entscheidungen anderer Amtsgerichte (rsp. Richter) weder bindend noch relevant sind. Noch wird in Deutschland nach Fallrecht und nicht nach Präzedenzrecht entschieden.
Entscheidend war wohl in diesem Fall
...dass Online-Banking auch im Interesse der Bank stattfinde und diese mit ihren Kunden eben gerade keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen vertraglich vereinbart habe. Zudem trage das Fälschungsrisiko eines Überweisungsauftrags grundsätzlich die Bank.
Und außerdem sind 14 Schadprogramme (wobei hier ja nicht mal geklärt ist, was es für Arten von Schadprogrammen waren: 14 Programme zur Umleitung der Browserstartseite sind auch 14 Schadprogramme...) nicht besonders viel für den DAU: rd. 1200 waren bei uns im Laden das "HighLight" für einen Rechner. Und der Kunde fand es allemal billiger und einfacher sich einmal die Woche bei uns den Rechner putzen zu lassen, als sich mit Updates, zeitraubenden Suchläufen und kryptischen Meldungen rum zu ärgern.